12 Aug 2026

Christian Hochgrebe übernimmt Vorsitz der GGL am 1. Juli 2026

Christian Hochgrebe bei der Übernahme des GGL-Vorsitzes in Berlin

Am 1. Juli 2026 hat Christian Hochgrebe, Berlins Staatssekretär für Inneres, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen und folgt damit auf Sandro Kirchner aus Bayern, während die 16 Bundesländer die Bewertung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 fortsetzen.

Die Übergabe markiert einen Wechsel in der Leitung der GGL, die als zentrale Aufsichtsbehörde für den deutschen Glücksspielmarkt fungiert, und fällt in eine Phase, in der die Länder bis zum 31. Dezember 2026 einen offiziellen Evaluierungsbericht erstellen müssen.

Details zur Führungsänderung in der GGL

Hochgrebe übernimmt die Rolle als Vorsitzender des Verwaltungsrats, einer Position, die Koordination zwischen den Bundesländern und die Umsetzung regulatorischer Maßnahmen umfasst, während Kirchner zuvor aus Bayern die Leitung innehatte und nun in seine bisherigen Aufgaben zurückkehrt.

Die GGL, die 2021 im Zuge des neuen Glücksspielstaatsvertrags gegründet wurde, überwacht Lizenzvergaben, Werbebeschränkungen und Spielerschutzmaßnahmen, sodass dieser Wechsel die laufenden Prozesse der Behörde beeinflussen kann.

Der GlüStV 2021 und die anstehende Evaluierung

Der Interstate Treaty on Gambling aus dem Jahr 2021 regelt den Markt für Online-Glücksspiele in Deutschland und sieht vor, dass die 16 Länder bis Ende 2026 eine formelle Bewertung vorlegen, die Aspekte wie Kanalisierung, Spielerschutz und Marktwettbewerb analysiert.

In den Monaten nach der Führungsübernahme, darunter auch im August 2026, arbeiten die Länder an der Datenerhebung und Analyse, um den Bericht fristgerecht abzuschließen und mögliche Anpassungen des Vertrags zu diskutieren.

Die Evaluierung stützt sich auf Daten zu Lizenznehmern, Spielaktivitäten und Schutzmechanismen, die von der GGL gesammelt werden, während Hochgrebe als neuer Vorsitzender die Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden koordiniert.

Blick auf die GGL-Zentrale und regulatorische Dokumente zum GlüStV 2021

Aufgaben und Struktur der GGL unter neuer Leitung

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale führt Lizenzverfahren durch, prüft Anträge von Anbietern und überwacht die Einhaltung von Werberichtlinien, wobei Hochgrebe als Berliner Vertreter nun die Sitzungen des Verwaltungsrats leitet.

Die 16 Länder entsenden Vertreter in das Gremium, das Entscheidungen zu einheitlichen Standards trifft, sodass der Wechsel an der Spitze den Dialog zwischen den Bundesländern beeinflussen kann, während der Evaluierungsprozess parallel läuft.

Zeitlicher Kontext und nächste Schritte bis Dezember 2026

Seit der Übernahme im Juli 2026 arbeiten Experten der Länder an Berichten zu Kanalisierungsquoten und Schutzmaßnahmen, die in den folgenden Monaten zusammengeführt werden sollen, um den geforderten Abschlussbericht termingerecht fertigzustellen.

Im August 2026 finden weitere Abstimmungsrunden statt, bei denen Daten zu Online-Angeboten und Spielerverhalten ausgewertet werden, während die GGL unter Hochgrebe die technische und administrative Unterstützung sicherstellt.

Die Frist am 31. Dezember 2026 zwingt die Beteiligten, Ergebnisse aus der Praxis des GlüStV 2021 zusammenzutragen und Empfehlungen für mögliche Nachbesserungen zu formulieren.

Relevante Quellen und Hintergrundinformationen

Informationen zur Übernahme und zum Evaluierungsprozess stammen aus Berichten von European Gaming, die den Wechsel und die anstehende Prüfung des Vertrags dokumentieren, sowie aus Veröffentlichungen der Europäischen Kommission zu grenzüberschreitenden Glücksspielregelungen in Mitgliedstaaten.

Conclusion

Die Übernahme des Vorsitzes durch Christian Hochgrebe am 1. Juli 2026 stellt eine organisatorische Anpassung innerhalb der GGL dar, während die 16 Länder den Evaluierungsbericht zum GlüStV 2021 bis Ende des Jahres vorbereiten, und weitere Entwicklungen in den kommenden Monaten zeigen werden, wie sich die neue Leitung auf die laufenden Prozesse auswirkt.